SPD-Ortsverein Petershagen/Eggersdorf

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Der 3. Oktober 1990 als Tag der Deutschen Einheit

Veröffentlicht am 03.10.2012 in Allgemein

Der 3. Oktober 1990 als Tag der Deutschen Einheit

Nationalfeiertage haben wohl die meisten, vielleicht sogar fast alle Staaten. Bei ehemaligen Kolonien ist es oft der Tag, an dem sie ihre Souveränität erlangt haben. Auch andere, die sich ihre jetzige Staatsform in einem Krieg oder einer Revolution erkämpft haben, wählen gern ein markantes Ereignis aus diesem Kampf. In den USA ist es der 4. Juli („Independence Day“) als Datum der Unabhängigkeitserklärung im Jahr 1776, in Frankreich der 14. Juli zur Erinnerung an den Sturm auf die Bastille zu Beginn der Französischen Revolution 1789. Aber so einfach ist es nicht immer: Großbritannien hat z. B. als gemeinsamen Tag, der übergreifend für alle Länder des Vereinigtes Königreichs gilt, „nur“ den Geburtstag des jeweiligen Monarchen. Zu den Staaten, die sich mit einem Nationalfeiertag schwer tun, gehört Deutschland.

Ein inoffizieller Feiertag war der Sedantag am 2. September als Jahrestag eines Sieges im deutsch-französischen Krieg von 1870/71, der zur Gründung des Deutschen Reiches führte. Wie Alexander Giertz als Ortschronist berichtet, wurde in Eggersdorf am 2.9. 1883 eine Kai-ser- und Friedenseiche gepflanzt. Eine „wohlgelungene Feier“ des runden Jubiläums im Ei-chenwalde der Stadt Altlandsberg führte zur Wiederbelebung des Landwehrvereins Eggers-dorf-Strausberg 2. In Petershagen hatte der Lehrer Fränz schon zur 1. Sedanfeier am 2.9.1872 freiwillige Sängerinnen und Sänger zu einem Gelegenheitschor gesammelt. Dennoch spielte der Tag zwar, eine wichtige, aber nicht die einzige Rolle. Daneben gab es z.B. den Kaiserge-burtstag. (Von 1889 bis 1918 war es der 27. Januar. Dieser ist seit 1996 als Jahrestag der Be-freiung des Konzentrationslagers Auschwitz Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalso-zialismus.)

In der Weimarer Republik war der 11. August als Tag der Unterzeichnung der Verfassung durch den Reichspräsidenten Friedrich Ebert (SPD) im Jahr 1919 Nationalfeiertag. (Die Ausgestaltung blieb den Ländern vorbehalten.) Diese Tradition eines Verfassungstages wur-de in der Bundesrepublik Deutschland nicht aufgenommen, wenngleich auch an den 23. Mai 1949 als Tag der Unterzeichnung und Verkündung des Grundgesetzes erinnert wurde. Anders in der Deutschen Demokratischen Republik: Hier war der 7. Oktober 1949 offizieller Grün-dungstag der DDR und wurde als Tag der Republik mit großem Aufwand begangen. Außer Militärparaden und staatlich organisierten Aufmärschen gab es auch Umzüge und Volksfeste. Zum letzten Mal fanden sie am 7.10.1989 statt. Aus diesem Jahr blieb besonders die Teilnah-me des Generalsekretärs der KPdSU Michail Gorbatschow an den offiziellen Feierlichkeiten zum 40jährigen Bestehen der DDR in der Berliner Karl-Marx-Allee in Erinnerung. Ein Jahr später gab es die DDR nicht mehr.

Der 3. Oktober 1990 ergab sich als Tag des „Anschlusses“ der DDR an die BRD, der als Bei-tritt nach § 23 des Grundgesetzes in seiner alten Fassung (die damit hinfällig war) konstruiert wurde. In einer abendlichen Sondersitzung der Volkskammer der DDR stimmte in der Nacht vom 22. auf den 23. August (schon nach Mitternacht) eine große Mehrheit der Abgeordneten dem Beitritt der DDR zur BRD mit Wirkung vom 3. Oktober 1990 zu. In einem „Einigungs-vertrag“ mit umfangreichen Anlagen wurden die Einzelheiten festgeschrieben.

Warum Mittwoch, der 3. Oktober? Der Termin musste einerseits nach dem 2. Oktober lie-gen, an dem die Außenminister der KSZE (Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) über die Ergebnisse der „Zwei-plus-Vier-Verhandlungen“ („zwei“ = BRD + DDR, „vier“ = die Besatzungsmächte nach dem Zweiten Weltkrieg) unterrichtet werden sollten. Andererseits wollte man noch vor Weihnachten die um etwa ein Jahr vorgezogenen gesamt-deutschen Bundestagswahlen durchführen, die für den 2. Dezember 1990 angesetzt waren.
Nach dem Wahlgesetz mussten mit einer Vorlaufzeit von mindestens acht Wochen die Wäh-lerlisten erstellt werden und daher alle DDR-Bürger spätestens bis Sonntag, den 7. Oktober 1990 zu BRD-Bürgern geworden sein. Außerdem war geplant, schon am 14. Oktober 1990 in den neu gebildeten Ländern der (dann ehemaligen) DDR die Landtage zu wählen. Deshalb dieser 3.10., ein Tag mitten in der Woche. (Das führte z.B. dazu, dass der Deutsche Archivtag in Karlsruhe vom 1.-4.10.1990 je zur Hälfte im alten wie im neuen Deutschland stattfand)

Der 3. Oktober wurde als „Tag der Deutschen Einheit“ schon im Einigungsvertrag (§ 2 (2)) zum bundesweiten Feiertag bestimmt. Er ersetzte damit den 17. Juni, der von 1954 bis 1990 in der BRD zur Erinnerung an den Volksaufstand in der DDR vom 17.6.1953 gesetzlicher Feiertag war. (Auf eine Diskussion der Motive für diese Massenerhebung, die vom Protest gegen die Erhöhung der Arbeitsnormen bis zur Forderung nach freien Wahlen und Wieder-vereinigung reichen, können wir uns hier nicht einlassen.) Zuletzt wurde er in der alten BRD vom überwiegenden Teil der Bevölkerung als freier Tag im Sommer gern zu Ausflügen ge-nutzt, ohne den politischen Hintergründen übermäßig viel Aufmerksamkeit zu schenken.

1990 gab es sogar zwei „Tage der deutschen Einheit“, da der 17.6. in diesem Jahr bereits „ab-gefeiert“ war. Ein Plan im Jahr 2004, als der 3.10. auf einen Sonntag fiel, ihn auch künftig auf den ersten Sonntag im Oktober zu verlegen und damit auf einen schul- und arbeitsfreien Tag zu verzichten, wurde schnell wieder zu den Akten gelegt.

Als Alternative zum 3.10. wurde wiederholt der 9. November vorgeschlagen, zur Erinnerung an den 9.11.1989 als Tag des Mauerfalls, vielleicht auch um statt der Rolle des Staates die Leistung des Volkes stärker zu betonen, doch ist dieses Datum durch andere Ereignisse, ins-besondere den Beginn der Reichspogromnacht 1938 und den in Nazideutschland begangenen Gedenktag (!) an den damals gescheiterten Hitlerputsch in München 1923 historisch so stark vorbelastet, dass diese Möglichkeit wohl versperrt ist und jedenfalls nicht gewählt wurde.

Die offizielle Feier zum Tag der Deutschen Einheit findet i. A. in der Landeshauptstadt des Bundeslandes statt, das jeweils den Vorsitz im Bundesrat führt. Dessen Reihenfolge hängt wiederum nach der sog. „Königsteiner Vereinbarung“ von der Einwohnerzahl der Länder ab. Ausrichtendes Land in diesem Jahr 2012 ist daher Bayern mit der Landeshauptstadt München.

Den ersten Jahrestag des 3.10. 1990 beging die Gemeinde Petershagen-Eggersdorf
in einer besonderen Festveranstaltung im Gewerbegebiet.

Dr. Holger Kranke OV Petershagen/Eggersdorf 3.10.2012

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